NIS2 & NISG 2026: Betroffenheit klären, Pflichten erfüllen
Mit dem NISG 2026 setzt Österreich die europäische NIS-2-Richtlinie um. Deutlich mehr Unternehmen als bisher müssen ihre Cybersicherheit systematisch steuern, Vorfälle melden und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nachweisen.
Wir unterstützen Sie dabei, drei zentrale Fragen zu beantworten: Ist Ihr Unternehmen betroffen? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und wie schaffen Sie belastbare Nachweise gegenüber der zuständigen Behörde?
Die wichtigsten Termine
| Termin | Meilenstein |
|---|---|
| 1. Oktober 2026 | Inkrafttreten des NISG 2026 |
| 31. Dezember 2026 | Ende der vorgesehenen Registrierungsfrist |
| 30. September 2027 | Vorgesehene Selbstdeklaration zu den umgesetzten Maßnahmen |
| ab 1. Oktober 2028 | Erste behördliche Prüfaufforderungen möglich |
Der Handlungsbedarf beginnt nicht erst mit einer Prüfung. Für Registrierung, Selbstdeklaration und spätere Nachweise müssen Zuständigkeiten, Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig aufgebaut und im Alltag wirksam sein.
Hinweis: Stand der Informationen: August 2026. Fristen und Detailregelungen können durch Verordnungen oder weitere rechtliche Vorgaben präzisiert werden.
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Die Betroffenheit hängt insbesondere vom Tätigkeitsbereich und von der Unternehmensgröße ab. Zusätzlich können Sonderregelungen, Konzernstrukturen oder mehrere Geschäftsfelder die Beurteilung beeinflussen.
Typische Fragestellungen
- Ist die Tätigkeit einem erfassten Sektor zuzuordnen?
- Wie sind verbundene Unternehmen bei den Größenkriterien zu berücksichtigen?
- Gilt die Betroffenheit für das gesamte Unternehmen oder nur für bestimmte Dienste?
- Besteht eine indirekte Betroffenheit über Kunden- und Lieferkettenanforderungen?
Unsere Betroffenheitsanalyse
Wir prüfen Ihre Tätigkeiten, Größenkriterien und Konzernverflechtungen strukturiert und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar. Im Betroffenheitsfall erhalten Sie eine Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung sowie einen Überblick über die daraus folgenden Anforderungen.
Die zentralen Pflichten
Registrierung
Betroffene Einrichtungen müssen sich fristgerecht bei der zuständigen Behörde registrieren und die erforderlichen Stammdaten aktuell halten.
Risikomanagementmaßnahmen
Gefordert werden angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity, Backup- und Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette
- Schwachstellen-, Beschaffungs- und Entwicklungsprozesse
- Wirksamkeitskontrollen, Cyberhygiene und Schulungen
- Zugriffskontrolle, Kryptografie und sichere Kommunikation
Ein bestehendes ISMS nach ISO/IEC 27001 ist dafür eine gute Grundlage. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen, etwa an Meldeprozesse, Leitungsorgane und Lieferketten, müssen jedoch gezielt berücksichtigt werden.
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
| Frist | Meldestufe |
|---|---|
| innerhalb von 24 Stunden | Frühwarnung |
| innerhalb von 72 Stunden | Vollständige Meldung |
| innerhalb eines Monats | Abschlussbericht |

Abbildung: Das dreistufige Meldeverfahren – die 24-Stunden-Frist beginnt mit der Kenntnis des Vorfalls
Damit diese Fristen eingehalten werden können, müssen Erkennung, Bewertung, Eskalation und Meldeberechtigung vor einem Vorfall geklärt und praktisch erprobt sein.
Verantwortung der Leitungsorgane
Geschäftsführung und Vorstand müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und an geeigneten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Die Verantwortung der Leitungsorgane kann nicht vollständig delegiert werden.
Nachweisfähigkeit
Unternehmen müssen den Umsetzungsstand ihrer Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Interne Audits, aktuelle Risikoregister, Maßnahmenpläne und geübte Prozesse bilden dafür eine belastbare Grundlage.
Unsere Leistungen zu NIS2 und NISG 2026
- Betroffenheitsanalyse: Begründete Einordnung Ihrer Organisation und der relevanten Pflichten.
- GAP-Analyse: Abgleich des Ist-Zustands mit den Anforderungen und priorisierter Maßnahmenplan.
- ISMS-Aufbau und Integration: Umsetzung der Anforderungen in einem funktionierenden Managementsystem.
- Interne Audits: Überprüfung des Umsetzungsstands vor Selbstdeklaration oder behördlichen Nachweisen.
- Schulung der Leitungsorgane: Kompakte Vermittlung von Pflichten, Verantwortung und Entscheidungsbedarf.
- SysAdmin-Workshop: Praxisorientierte Übersetzung der gesetzlichen Anforderungen in technische Maßnahmen.
- Notfall- und Krisenmanagement: Vorbereitung und Übung von Melde-, Eskalations- und Wiederanlaufprozessen.
Ihr kompakter NIS2-Fahrplan
- Betroffenheit klären: Sektor, Größe und Konzernstruktur bewerten.
- Lücken analysieren: Ist-Zustand mit den Anforderungen abgleichen.
- Maßnahmen priorisieren: Verantwortlichkeiten, Budget und Zeitplan festlegen.
- Prozesse umsetzen: ISMS, Meldewesen, Lieferantenmanagement und Notfallvorsorge etablieren.
- Leitungsorgane und Mitarbeitende schulen: Verantwortung und Abläufe verankern.
- Wirksamkeit prüfen: Interne Audits durchführen und Nachweise aktuell halten.
Häufige Fragen
Reicht eine ISO-27001-Zertifizierung für NIS2?
Sie ist eine sehr gute Grundlage, erfüllt aber nicht automatisch alle gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere Meldepflichten, Leitungsverantwortung, Lieferkette und der passende Geltungsbereich müssen gesondert geprüft werden.
Sollten wir abwarten, bis uns die Behörde kontaktiert?
Nein. Unternehmen müssen ihre Betroffenheit selbst beurteilen. Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit und reduziert das Risiko versäumter Fristen.
Gilt NIS2 auch für Produktions- und Steuerungssysteme?
Sofern diese Systeme für die betroffenen Dienste erforderlich sind, müssen auch OT-Umgebungen berücksichtigt werden. Dabei sind lange Lebenszyklen, hohe Verfügbarkeitsanforderungen und bestehende Systemlandschaften besonders zu beachten.
Klären Sie Ihre NIS2-Betroffenheit
Eine strukturierte Betroffenheitsanalyse schafft die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Gemeinsam entwickeln wir daraus einen realistischen Fahrplan für Umsetzung und Nachweisführung.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche rechtliche Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.